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Telekommunikation: Besserer Schutz gegen unseriöse Telefonfirmen

vzbv sieht im Regierungsentwurf einen deutlichen Schritt zu mehr Verbraucherschutz

02.02.2005 - Der Verbraucherzentrale Bundesverband - vzbv begrüßt den Vorschlag der Bundesregierung zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes. "Es sieht so aus, dass die Bundesregierung es nach mehreren zaghaften Anläufen nun tatsächlich ernst meint," sagte vzbv-Vorstand Edda Müller. "Der vorgelegte Entwurf ist ein deutlicher Schritt, Kunden im Bereich der Telekommunikation künftig effektiver zu schützen."

Seit Jahren stehen in der Verbraucherberatung Beschwerden über irreführende und betrügerische Praktiken im Telekommunikationsbereich oben an: Internetusern wird der Spaß am Surfen durch Viren, Würmer, Trojaner und Dialer verdorben. Telefonkunden droht die Abzocke durch Anbieter von Mehrwertdiensten, unzureichende Preistransparenz, teure Auskunftsnummern, Premium SMS (Klingeltöne, Fotos, Logos), provozierte Rückrufe (Chat- oder Flirtlines) oder telefonische Gewinnspiele. Bisherige Versuche des Gesetzgebers, den Verbraucherschutz zu verbessern, seien eher halbherzig und zaghaft gewesen. "Nun schickt sich der Gesetzgeber an, einige dieser Lücken zu schließen durch Ausweitung des Maßnahmen- und Sanktionskatalogs," so Edda Müller.

Positiv bewertet der vzbv vor allem folgende Schritte:

  • Einbeziehung der Online-Verbindungen in den Einzelverbindungsnachweis
  • Ausweitung der Preisangabepflicht auf alle Mehrwertdienste
  • obligatorische Preisansage bei Call-by-Call Verbindungen.

Der vzbv hob auch die Initiative von Bundesverbraucherschutzministerin Künast hervor, Jugendliche, Kinder und deren Eltern besser vor hohen Kosten durch Premium-SMS und Chat-Dienste zu schützen. So muss laut Entwurf bei Angeboten von mehr als einem Euro der Nutzer vorab über den Preis informiert werden. Bei "neuartigen Diensten" ist die Preisinformation aber erst ab drei Euro Pflicht. Da bislang niemand genau weiß, was "neuartige Dienste" sind, wird den Unternehmen damit eine Hintertür geöffnet, die Preisinformation doch zu umgehen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hofft auch in weiteren Punkten auf Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren. Dies betrifft vor allem die Umkehr der Beweislast zugunsten des Kunden im Falle eines Streits über die Telefonrechnung. "Die Telefonrechnung weist längst nicht mehr nur Verbindungsentgelte aus, sondern entwickelt sich mehr und mehr zu einem Inkassoinstrument für Anbieter von Mehrwertdiensten", so Edda Müller. Der vzbv fordert daher die Anpassung des Telekommunikationsrechts an die gängigen Regeln des Vertragsrechts. "Wer eine Leistung erbringt, muss auch belegen, dass diese erfüllt wurde, nicht umgekehrt". In vielen Fällen sei es aber für den Telefonkunden unmöglich zu beweisen, dass er eine bestimmte Dienstleistung nicht in Anspruch genommen hat.

Weiteren Regelungsbedarf sieht der vzbv in Bezug auf die Telefonsperre. Auch nach dem vorliegenden Gesetzentwurf könnten Mobilfunkanbieter im Gegensatz zu Festnetzbetreibern mehr oder weniger nach Belieben einen Anschluss sperren, wenn der Kunde eine Zahlung schuldig geblieben ist.

Darüber hinaus rief der vzvb auch die Unternehmen zu wirksameren Maßnahmen gegen die zunehmende Verschuldung von Kindern und Jugendlichen durch Handys auf. Der vzbv fordert die Netzbetreiber auf, im Fall eines Verstoßes gegenüber dem Diensteanbieter durch Entzug der Rufnummer hart durchzugreifen. Auch die Angebote spezieller Jugendtarife und "kindgerechterer" Mobiltelefone dürften in der Branche keine Einzelfälle bleiben.

Ansprechpartner: Carel Mohn Pressesprecher vzbv presse@vzbv.de Michael Bobrowski Referent Telekommunikation wirtschaft@vzbv.de

 

Unfassbar: Verbraucherministerium erlaubt immer mehr Pestizide im Essen?

(bera - 18.10.2004) Die gesetzlich erlaubten Höchstmengen für Pestizidrückstände in Obst, Gemüse und Getreide wurden in den letzten fünf Jahren in Deutschland von den zuständigen Ministerien massiv angehoben. Seit Einrichtung des Verbraucherministeriums in 2001 hat sich diese Tendenz sogar noch verschärft. Kam es im Jahr 2000 zu 177 Anhebungen, waren es im Jahr 2003 mit 319 fast doppelt so viele. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie "Pestizide am Limit", die das Greenpeace-EinkaufsNetz kürzlich vorgestellt hat. 15 Greenpeace-Aktivisten protestierten vor dem Verbraucherministerium mit drei übergroßen Äpfeln, in denen Giftspritzen steckten. Sie wollten die Studie an Ministerin Künast übergeben. Zu den zehn Pestiziden, bei denen die Grenzwerte am stärksten heraufgesetzt wurden, gehören acht besonders gesundheitsgefährdende Agrargifte. Diese Pestizide können Krebs auslösen, das Hormon- und Fortpflanzungssystem beeinträchtigen und Gewässerorganismen schädigen. Insgesamt wurde in 59 Prozent der pflanzlichen Lebensmittel das zulässige Pestizidlimit erhöht und nur in 41 Prozent abgesenkt.

Die Anhebungen der Grenzwerte fielen zudem deutlich stärker aus als die Absenkungen. So wurde der Höchstwert für das als potentiell krebserregend eingestufte Fungizid Clorthalonil in Hopfen um das 5000fache herauf gesetzt. Bei Bananen wird den Verbrauchern im Schnitt die zusätzliche Aufnahme von jährlich 0,3 Gramm Pestiziden pro Kopf zugemutet. "Frau Künast hat uns `Klasse statt Masse´ versprochen. Statt dessen bekommen wir höhere Grenzwerte und immer mehr Agrargifte im Essen", sagt Manfred Krautter, Chemie-Experte von Greenpeace. "Selbst die vielfach angehobenen Höchstwerte werden in Obst und Gemüse immer häufiger überschritten, so dass die Pestizidbelastung der Verbraucher massiv ansteigt. Dies ist eine Blamage für den Verbraucherschutz von Frau Künast. Lediglich Bioware ist in der Regel frei von Pestizidrückständen." Wie Untersuchungen der EU und von Greenpeace zeigen, ist Obst und Gemüse immer stärker mit Pestiziden belastet. Gesundheitsschäden schließt auch EU-Verbraucherkommissar David Byrne nicht mehr aus. Deswegen fordert Krautter: "Nach dem von der EU angestrebten Vorsorgeprinzip müssten die gesetzlichen Pestizidgrenzwerte in allen Lebensmitteln - wie bei Babynahrung - auf 0,01 mg/kg abgesenkt werden. Allein in Deutschland werden jährlich über 30.000 Tonnen Pestizide verspritzt. Ein wirksames Pestizid-Reduktionsprogramm des Ministeriums ist überfällig. Das angekündigte Verbraucherinformationsgesetz muss kommen, damit Verbraucher erfahren, welche Supermärkte gesetzeswidrig zu hoch belastete Produkte verkaufen. Auch die Lebensmittelkontrollen müssen massiv verschärft werden."

(Greenpeace-Pressemeldung)

 

Vorsicht bei öffentlichen Trinkwasserspendern

Keime als kostenlose Zugabe

(vera - 11.10.2004) (dgk) Gerade im Sommer erfreuten sich die Geräte mit dem kostenlosen Nass großer Beliebtheit. Doch Vorsicht: Lebensmittelkontrolleure des Staatlichen Untersuchungsamtes Hessen haben 113 Trinkwasserspender in Kaufhäusern, Supermärkten und Betrieben untersucht. Dabei wurden zum Teil erhebliche Hygienemängel festgestellt. Insgesamt zehn Geräte wurden vorläufig stillgelegt - das Wasser enthielt Fäkalkeime, die vor allem Durchfall verursachen können. Bei zwölf weiteren Behältern wurden erhöhte Keimzahlen entdeckt, die zwar keine direkte Gesundheitsgefahr darstellten, jedoch auf mangelnde Hygiene hinwiesen. Laut Umwelt- und Verbraucherschutzministerium in Wiesbaden darf in Deutschland Tafelwasser bis zu 100 Keime pro Milliliter enthalten, Speiseeis sogar bis zu 50.000 Keime pro Gramm. Die in den beanstandeten Spendern ermittelten Keimzahlen lassen auf jeden Fall auf einen unsauberen Umgang mit den Geräten schließen. Dabei entscheidet jedoch nicht die äußere Aufmachung oder Sauberkeit über die Qualität des Trinkwassers. Man sollte sich nicht täuschen lassen und aus einer sauberen Umgebung oder Spender automatisch auf einwandfreies Wasser schließen - denn nicht die Hülle ist entscheidend, sondern der Inhalt. Die Kontrolleure wiesen darauf hin, dass beim Austausch der Geräte auch die Zapfhähne gewechselt werden sollten. In der Untersuchung zeigte sich nämlich, dass weniger Beanstandungen auftraten, wenn Gerät plus Zapfhahn regelmäßig ausgetauscht wurden.

Weitere Informationen bei: Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Pressemitteilung des DGK, des deutschen grünen Kreuzes

 

Wie Gütesiegel und Prüfzeichen Verbrauchern helfen

(r-g-z).- Beim Blick in die Supermarkt-Regale verwirrt nicht nur die Auswahl der Angebote, sondern auch die Vielfalt an Gütesiegeln oder Prüfzeichen: Ob Nahrungsmittel, Kleidung, Baustoffe oder Kosmetik – für jeden Bereich gibt es häufig eine ganze Reihe verschiedener Kennzeichen, die Redaktion der Zeitschrift Öko-Test verzeichnet allein 263. Neben der Herkunft und der Qualität des Produkts beurteilen diese so genannten Labels die Einhaltung von Umweltstandards während der Produktion. Unterschieden wird zwischen:

- Eigenmarken: Das sind firmeneigene Labels, mit denen die Hersteller mindestens eine Produktlinie kennzeichnen.

- Gütezeichen: Diese Zeichen sind nach einem besonderen Prüfverfahren anerkannt und entsprechen den wettbewerbsrechtlich geschützten "Grundsätzen für Gütezeichen" der RAL (www.ral.de). Diese gemeinsame Initiative der Spitzenverbände der Wirtschaft und des Staates wurde 1925 als Reichs-Ausschuss für Lieferbedingungen gegründet. Sie schafft Gütezeichen und überwacht deren Träger, die Gütegemeinschaften.

- Prüfzeichen: So werden Labels bezeichnet, die von wissenschaftlich-technischen Instituten (z. B. dem TÜV) vergeben werden. Es wird geprüft, ob das Produkt die sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllt und für den Gebrauch tauglich ist. Bei den Prüfungen kann es sich um aufwändige Laboruntersuchungen, aber auch um stichprobenhafte Kontrollen der Produkte handeln.

- Regionalzeichen oder Herkunftszeichen: Sie werben für Produkte einer bestimmten Region.

- Umweltzeichen oder Öko-Labels: Dies sind Kennzeichen, die sich auf die Umwelteigenschaften eines Produkts oder dessen Produktion beziehen. Sie finden sich etwa auf Bio-Lebensmitteln, die umweltschonend hergestellt sind, oder auf Produkten, die sich durch geringe Schadstoffbelastung auszeichnen bzw. besonders umweltfreundlich entsorgt werden können. Dabei gibt es Umweltzeichen, die sich auf Einzelaspekte konzentrieren (z. B. chlorfrei gebleicht), oder solche, die sich auf den gesamten Lebenszyklus eines Produkts beziehen. Verbraucher sollen durch Labels einen Wegweiser beim Einkauf bekommen und wissen, dass die Qualität von Produkten und Dienstleistungen stetig neutral überprüft wird. Ob ein Label erfolgreich ist, hängt davon ab, ob die zugrunde liegenden Anforderungen erfüllt werden. Ein kleiner Überblick erläutert eine Auswahl bekannter Zeichen.

- Der Blaue Engel (Gütezeichen, vergeben von RAL): Seit 1978 unterscheidet der Klassiker vergleichsweise ökologischere Produkte und Dienstleistungen von anderen. Außerdem enthält das Zeichen immer einen konkreten Hinweis, z. B. bei Farben: "Der Blaue Engel, weil emissionsarm".

- GS (Prüfzeichen, vergeben vom TÜV Rheinland und anderen): Das GS-Zeichen steht für geprüfte Sicherheit. Es basiert auf dem Gerätesicherheitsgesetz und wird von Instituten vergeben, die vom Arbeitsministerium zugelassen sind. Unabhängige Labors prüfen, wie strapazierfähig Artikel sind – hinzu kommt eine Qualitätskontrolle des Herstellers im Werk.

- VDE (Prüfzeichen, vergeben vom Verband Deutscher Elektriker): Das verbandseigene VDE-Zeichen bestätigt die elektronische Sicherheit eines Produkts bei sachgerechter Behandlung.

- Biologische Landwirtschaft / Ökologischer Landbau (Umweltzeichen, vergeben von der EU-Kommission): Garantiert werden echte Bio-Produkte, die nach den Richtlinien des ökologischen Landbaus hergestellt sind. Verboten ist der Einsatz von Gentechnik, allerdings muss der Landwirt nicht den gesamten Betrieb auf ökologischen Landbau umstellen.

- Bio nach EG-Öko-Verordnung (Umweltzeichen, vergeben vom Bundesministerium für Verbraucherschutz): Das Bio-Siegel steht für staatlich geprüfte Bio-Produkte, die den Anforderungen der EG-Öko-Verordnung entsprechen. Den Zeichendschungel (allein für Fleisch gibt es rund 40 Bio-Siegel sowie über 60 für konventionelles Markenfleisch) wird das neue Zeichen schon deshalb nicht lichten, weil der Bund für Umwelt und Naturschutz vorrechnet, dass 80 Prozent der deutschen Öko-Lebensmittel schärferen Kriterien genügen, als sie das Siegel vorschreibt. Daher werden etablierte Verbände auf eigene Kennzeichen voraussichtlich nicht verzichten.

- TransFair (Gütezeichen, vergeben vom Verein zur Förderung des Fairen Handels): Lizenzierte Importeure kaufen die Rohprodukte direkt bei den Erzeugern ein. Diese werden deutlich über Weltmarktpreis bezahlt. Zuschläge sollen für die Verbesserung von Lebens- und Arbeitsbedingungen der Kleinbauern bzw. Plantagenarbeiter sorgen. Ökologischer Anbau wird gefördert, ist aber keine Voraussetzung. Siehe auch Fair-Einkaufsmöglichkeiten

- CMA (Gütezeichen, vergeben von der Centralen Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft): Produkte mit dem CMA-Gütezeichen werden ständig neutral nach den Bestimmungen des Prüfsystems für den jeweiligen Produktbereich kontrolliert. Dazu gehören Prüfungen im den Bereichen Sensorik (z. B. Geruch), Analytik (z. B. Inhaltsstoffe), Mikrobiologie (etwa Hygiene) und Zusatzkriterien (etwa Verpackung).

- Öko-Tex Standard 100 (Gütezeichen, vergeben von der Öko-Tex-Zertifizierungsstelle): Dieses Zeichen, das die Überprüfung von Textilien auf Schadstoffe garantieren soll, wird von der Zeitschrift Öko-Test als ungenügend beurteilt. Ein Grund: Krebs erzeugende aromatische Amine werden erst ab einem bestimmten Grenzwert beanstandet und Formaldehyd gilt in Textilien für Erwachsene erst ab 75 Milligramm pro Kilo als nicht mehr akzeptabel.

- Kontrollierte Natur-Kosmetik (Gütezeichen, vergeben vom Bundesverband Deutscher Industrie- und Handelsunternehmen für Arzneimittel, Reformwaren, Nahrungsergänzungsmittel und Körperpflege BDIH): Das Zeichen dürfen nur Produkte tragen, die Mindestanforderungen an die Gewinnung und Verarbeitung der Kosmetikrohstoffe erfüllen. So sollten etwa pflanzliche Rohstoffe möglichst aus kontrolliert-biologischem Anbau stammen.

- Internet-Gütesiegel: Diese Zeichen sollen signalisieren, dass in den virtuellen Internet-Läden Datenschutz, Zahlungsverkehr und Beschwerdewesen vernünftig geregelt sind. Die von der Wirtschaft getragene Initiative D21 empfiehlt unter der bunten Reihe der Labels folgende Gütesiegel: Eurolabel, Trusted Shops, Safer Shopping und Webtrust.

- Certificate of Quality / Teppichbodensiegel (Gütesiegel, vergeben von der Europäischen Teppich-Gemeinschaft ETG): Das Certificate of Quality (ein rotes T) dient als Orientierungshilfe bei der Wahl des richtigen Teppichbodens. Die Qualität und die Umweltfreundlichkeit des Produkts werden durch Sterne bewertet, dabei fließen die in neutralen Instituten ermittelten Prüfergebnisse ein. Die Strapazierfähigkeit und Einsatzbereiche des Teppichbodens – ob im privaten oder im geschäftlichen Bereich – drückt sich in Piktogrammen aus. Zusatzeignungen sind extra erläutert, etwa ob der Teppich auf Böden mit Fußbodenheizung verlegt werden kann.

Informationen zu Acrylamid
Geröstete, gebackene und frittierte Lebensmittel enthalten möglicherweise einen krebserregenden Stoff: Acrylamid - ein Baustein für Kunststoffe ... mehr

Quelle: Verbraucherschutzministerium.de

Informationen zu 0190-Nummern
Am 31. Juli 2002 hat die Bundesregierung den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) vorgelegten Entwurf der Zweiten Verordnung zur Änderung der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) beschlossen. Das Inkrafttreten der Änderung durch die Verkündung im Bundesgesetzblatt steht unmittelbar bevor... mehr

Quelle: Verbraucherschutzministerium.de

 

Bedenkliches Leder

(VeRa) Leder ist "in" und zu einem preiswerten Konsumartikel geworden. Die große Beliebtheit von Leder bleibt nicht ohne Folgen: Berichte über die katastrophalen Arbeitsbedingungen in den Gerbereien und Umweltzerstörungen in den Entwicklungsländern häufen sich. "Und von Verbrauchern gibt es immer mehr Reklamationen: Hautreizungen und Allergien durch das Tragen von Lederbekleidung, Geruchsbelästigungen durch neue Ledermöbel oder durch das Abfärben von Lederhandschuhen und Schuhen", so Klaus Fey, Abteilungsleiter Umwelt/Wohnen/Energie der Verbraucher-Zentrale Hessen. Chemie begleitet die Lederherstellung von der Konservierung der Tierhäute nach dem Schlachten bis zur Oberflächenveredelung. Und dabei gerät so manches in die Lederhose oder in die Schuhe, das der menschlichen Haut gar nicht zuträglich ist. Kein Wunder: Lesen sich die in Lederprodukten nachgewiesenen Stoffe doch eher wie eine Zutatenliste aus der "Giftküche": Benzidin, Blei, Chrom, Tetrachlorphenol... Mit dem Ratgeber "Betrifft: Leder" möchten die Verbraucher-Zentralen einerseits über die Schwachstellen bei der Lederproduktion aufklären; andererseits werden praktische Tipps zum Kauf und zur Pflege von Lederwaren gegeben. Wer auf minderwertige Ware hereingefallen ist, bekommt Hinweise zur erfolgreichen Reklamation. Der Ratgeber kann für ca. 2,50 EUR in allen Beratungsstellen der Verbraucher-Zentrale Hessen abgeholt werden. Bei Bestellung per Post ca. 5 EUR inkl. Porto und Versand. Weitergehende Informationen erhalten Sie von der Verbraucherzentrale Hessen e.V. Quelle:www.verbrauchernews.de ausgezeichnet mit dem Verbraucherschutz-Award 2000 und 2001

Weitere Informationen: Verbraucher-Zentrale Hessen Große Friedberger Straße 13-17 60313 Frankfurt/Main Tel.: 069/972010-30 http://www.verbraucher.de


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Diese Seite wurde am 09.08.2010 aktualisiert !