Der Bußgeldkatalog - auf Amtsdeutsch die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) - beinhaltet Vorschriften, die bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr angewendet werden. Geregelt ist beispielsweise, wann Verwarnung und Fahrverbote ausgesprochen bzw. angeordnet werden sowie die Höhe von Geldbußen.
Die im Bußgeldkatalog aufgeführten Beträge sind Regelsätze, die von Fahrlässigkeit und gewöhnlichen Tatumständen ausgehen. Das bedeutet, eine Bußgeldbehörde oder ein Richter kann im Einzelfall von den im Katalog genannten Regelsatz abweichen. Bußgelder bis 35 Euro führen lediglich zu eine Verwarnung ohne Eintrag in das Verkehrszentralregister in Flensburg (keine „Flensburg-Punkte“), bei höheren Beträgen gibt es dann auch Punkte in Flensburg.
Die beiden folgenden Rechner ermitteln die Regelsätze bei Geschwindigkeitsüberschreitungen und Abstandverstößen.
Bußgeldkatalog - der Text der Verordnung
Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr